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Internationales Vertragsrecht

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Umfang

Rechtsgebiet:
Internationales Vertragsrecht
Stichworte:
Internationales Vertragsrecht, Vertragsrecht
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Falls eine Rechtswahl vorgenommen wird, stellen sich mit Bezug auf die umfangmässige Verweisung u.a. nachfolgende Fragen:

  • Sachnormverweisung vs. Gesamtverweisung
    • Massgeblichkeit Kollisionsrecht der lex fori
      • Sachnormverweisung: materielles Recht
      • Gesamtverweisung: materielles Recht einschliesslich Kollisionsrecht
  • (Teil-)Rechtswahl
    • Massgeblichkeit Kollisionsrecht der lex fori
    • Beispiel:
      • Art. 3 Abs. 1 Satz 3 Rom I-VO: „Die Parteien können die Rechtswahl für ihren ganzen Vertrag oder nur für einen Teil desselben treffen.“
      • CH-IPRG: keine positivrechtliche Regelung; die herrschende Lehre bejaht aber grundsätzlich Option der Teilrechtswahl
  • Sonderanknüpfung
    • Massgeblichkeit Kollisionsrecht der lex fori
    • gesonderte Anknüpfung bei Teil-/Vorfragen
    • Beispiele:
      • Art. 35 IPRG (Handlungsfähigkeit): „Die Handlungsfähigkeit untersteht dem Recht am Wohnsitz.“


Zum Schutz der schwächeren Partei (z.B. Arbeitnehmer) kann die Rechtswahlfreiheit beschränkt sein:

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