Einleitung
Ein internationaler Arbeitsvertrag liegt vor, wenn der arbeitsrechtliche Sachverhalt einen relevanten Auslandbezug aufweist:
- Wohnsitz/Sitz einer Partei im Ausland; oder
- gewöhnlicher Arbeitsort des Arbeitnehmers im Ausland
Abgrenzung
Der internationale Arbeitsvertrag unterscheidet sich von anderen Verträgen wie dem Werkvertrag bzw. Auftrag durch das Kriterium der Subordination. Damit ist die Einordnung des Arbeitnehmers in die Betriebsorganisation des Arbeitgebers zu verstehen.
- Anwendbares Recht
- Gerichtsstand
- Exkurs: Arbeitsvertrag und LugÜ
- Anwendungsbereich
- Zuständigkeit
- Exkurs: Arbeitnehmerentsendung in die Schweiz
- Sozialversicherung