Das internationale Vertragsrecht bildet einen Oberbegriff im Bereich der grenzüberschreitenden vertraglichen Beziehungen. Im Rahmen nationalstaatlicher Kollisionsnormen wird die zuständige Rechtsordnung bezeichnet. In einzelnen Rechtsbereichen – wie im internationalen Kaufrecht (für weitere Informationen vgl. KAUFVERTRAG (INTERNATIONAL) – bestehen einheitliche Regelungen.
Als Oberbegriff fungiert das internationale Vertragsrecht für eine Vielzahl besonderer Verträge, wie u.a. das nachfolgende Schaubild zeigen soll: