Einleitung
Unter dem Begriff „Europäisches Vertragsrecht“ wird kein einheitliches Regelungswerk verstanden; ein solches existiert bis heute (noch) nicht, dafür aber die „Idee“.
- Fernziel: Schaffung einheitlicher Rechtsordnung im EU-Raum durch Angleichung nationalstaatlicher Regelungen im Rahmen von Gesetzesrevisionen
Es existieren heute bereits eine Vielzahl von EU-Rechtsakten im Bereich des Vertragsrecht, vgl. EU-Rechtsakten | ec.europa.eu
Als Ausgangspunkt der Bemühungen um ein Europäisches Vertragsrecht kann die Lando-Kommission – eigentlich Commission on European Contract Law – bezeichnet werden. Sie wurde im Jahre 1980 von Ole Lando gegründet und bestand aus einem Netzwerk europäischer Akademiker.
Ziele der Lando-Kommission
- Schaffung allgemeiner vertragsrechtlicher Prinzipien
- Erarbeitung gemeineuropäischer Rechtssätze
Ihre Tätigkeit führte zur Ausarbeitung der PECL (Principles of European Contract Law). Für weitere Informationen vgl. Principles of European Contract Law (PECL).
Die Arbeit der Lando-Kommission wird heute von der Study Group on a European Civil Code fortgeführt.
Study Group on a European Civil Code
Die Study Group on a European Civil Code betreibt rechtsvergleichende Forschung im Bereich des Privatrechts der EU-Mitgliedstaaten mit dem Ziel einen Kodifikationsentwurf eines künftigen EU-Privatrechts auszuarbeiten. Für weitere Informationen zu ihrer Arbeit vgl. SGECC | sgecc.net.