Im Zusammenhang mit den Bemühungen um ein vereinheitlichtes europäisches Vertragsrecht (für die EU-Mitgliedstaaten) kommt ihnen die Bedeutung eines Grundsatzmodells zu, wobei diese nicht rechtsverbindlich sind. Sie fungieren als Orientierungshilfe für Vertragsparteien bei der inhaltlichen Gestaltung und für die Gerichte bei der Auslegung der Rechtsnormen.
- Publikationen:
- Part I – 1995
- Part II – 1999
- Part III – 2003
Diese Publikationen könnten eines Tages Bestandteil des Europäischen Privatrechts werden, welches seit einigen Jahren ausgearbeitet wird.