Die Frage des rechtsgültigen Zustandekommens einer Gerichtsstandsvereinbarung ist in autonomer Auslegung des Lugano-Übereinkommens, ohne Berücksichtigung des nationalen Rechts, zu ermitteln (BGE 131 III 398 E. 5).
Rechtliche Informationen zur Internationales Vertragsrecht
Die Frage des rechtsgültigen Zustandekommens einer Gerichtsstandsvereinbarung ist in autonomer Auslegung des Lugano-Übereinkommens, ohne Berücksichtigung des nationalen Rechts, zu ermitteln (BGE 131 III 398 E. 5).