Die Voraussetzungen der Gerichtsstandsvereinbarung ergeben sich aus Art. 5 IPRG
- bestehender / zukünftiger Rechtsstreit
- über vermögensrechtlichte Ansprüche
- aus einem bestimmten Rechtsverhältnis
- über vermögensrechtlichte Ansprüche
Rechtliche Informationen zur Internationales Vertragsrecht
Die Voraussetzungen der Gerichtsstandsvereinbarung ergeben sich aus Art. 5 IPRG