Die INCOTERMS regeln im Wesentlichen:
- Lieferungsort (inkl. Gefahrenübergang)
- Kostenverteilung
- Verpflichtung Verkäufer zum Abschluss einer Versicherung
Die INCOTERMS regeln nur einzelne Fragen des internationalen Kaufvertragsrechts. Für alle anderen Fragen gilt bei Anwendbarkeit das Wiener Kaufrecht (WKR) bzw. das nationale Recht.
Die INCOTERMS enthalten insbesondere keine Regelungen zum Zustandekommen eines Vertrages, zu Leistungsstörungen, Gewährleistung sowie zum anwendbaren Recht und dem Gerichtsstand.