Der schweizerische Ordre public kommt zum Zuge, wenn das schweizerische Rechtsdenken zwingend den Vorrang gegenüber dem anwendbaren ausländischen Recht erheischt:
- das einheimische Rechtsgefühl in unerträglicher Weise verletzt würde;
- grundlegende Vorschriften der schweizerischen Rechtsordnung missachtet würden.