Einleitung
Nach Art. 114 i.V.m. Art. 120 IPRG ist von einem Konsumentenvertrag auszugehen, wenn ein Vertrag über Leistungen des üblichen Verbrauchs abgeschlossen wird, welcher für den persönlichen oder familiären Gebrauch des Konsumenten bestimmt ist und nicht im Zusammenhang mit der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Konsumenten steht.
Praxisbeispiele
- Maklerverträge, falls die Vermittlung eine privat genutzte oder privat zu nutzende Immobilie betrifft
- Konsumenten-Leasingvertrag
- Konsumkredit
- Merkmale Konsumentenvertrag
- Anwendbares Recht
- Better Law approach
- Gerichtsstand
- Exkurs: E-Commerce
- Anwendbares Recht
- Anbieter-Vorbehalte