- Anwendbares Recht
Unter nachfolgenden Voraussetzungen ist das Recht des Staates anwendbar, in dem der Konsument seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (Art. 120 Abs. 1 IPRG):
- Anbieter nimmt Bestellung in diesem Staat entgegen (lit. a);
- Mitteilung bzw. Zustellung an (inländische) Adressen, Hilfspersonen
- Angebot / Werbung ist in diesem Staat Vertragsabschluss vorausgegangen und Konsument hat dort die für Vertragsabschluss erforderlichen Rechtshandlungen vorgenommen (lit. b), oder;
- Werbemittel der Print-Medien
- Radio- und Fernsehwerbung
- Anbieter veranlasst Konsumenten sich ins Ausland zu begeben und seine Bestellung dort abzugeben (lit. c).
- Werbeveranstaltung mit Ausflugsfahrt (sog. Kaffeefahrt)
- Rechtswahlverbot (Art. 120 Abs. 2 IPRG)