Die Geltung des Wiener Kaufrechts kann von den Parteien ausgeschlossen werden, mit Ausnahme von Art. 12 WKR kann von den Bestimmungen abgewichen oder deren Wirkung geändert werden (Art. 6 WKR).
Rechtliche Informationen zur Internationales Vertragsrecht
Die Geltung des Wiener Kaufrechts kann von den Parteien ausgeschlossen werden, mit Ausnahme von Art. 12 WKR kann von den Bestimmungen abgewichen oder deren Wirkung geändert werden (Art. 6 WKR).