Beim Wiener Kaufrecht handelt es sich um materielles Einheitsrecht. Das Wiener Kaufrecht gilt für die Schweiz seit dem 01.03.1991. Zwischenzeitlich haben 78 Staaten (Stand August 2014), darunter auch wichtige Handelsnationen wie die USA, das Übereinkommen unterzeichnet.
Mit der Ratifizierung des Staatsvertrags wurde das Wiener Kaufrecht Teil des nationalen Rechts und gilt, wenn im grenzüberschreitenden Warenhandel Schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt, falls es nicht durch die Vertragsparteien i.S.v. Art. 6 CSIG ausgeschlossen wurde.
Die zentrale Bedeutung des UN-Kaufrechts für die Schweiz zeigt sich daran, dass praktisch alle Exportgeschäfte und nahezu 80% der Importgeschäfte nach dem Übereinkommen abgewickelt werden [Quelle: Schlechtriem, Peter (Hrsg.); Schwenzer, Ingeborg (Hrsg.), Kommentar zum Einheitlichen UN-Kaufrecht (CISG)].
Die Bedeutung des Wiener Kaufrechts zeigt sich daran, dass es sich um materielles Einheitsrecht handelt, welches das national anwendbare materielle Recht verdrängt.