Die Vertragsparteien können die Formalitäten (insbesondere Zahlungsort und Zahlungszeitpunkt) der Kaufpreiszahlung festlegen.
Zahlungsort
Vorbehalten abweichender vertraglicher Regelungen hat der Käufer dem Verkäufer den Kaufpreis wie folgt zu zahlen:
- Ort der Niederlassung des Verkäufers; oder
- Ort der Übergabe von Ware/Dokumenten
Zahlungszeitpunkt
- Zeitpunkt wird durch Vertragsparteien klar bestimmt
- Falls kein Zeitpunkt vereinbart wurde: Wenn dem Käufer die Ware bzw. Dokumente, die zur Verfügung über die Ware berechtigten, zur Verfügung gestellt werden (Art. 58 Abs. 1 WKR)
- Bei Distanzkäufen vgl. Distanzkauf kann der Verkäufer Waren bzw. Dokumente mit der Bedingung versenden, dass sie dem Käufer nur gegen Zahlung des Kaufpreises übergeben werden (Art. 58 Abs. 2 WKR)
- Bevor der Käufer den Kaufpreis zu bezahlen hat, muss er Gelegenheit haben, die Ware zu untersuchen, es sei denn, die von den Parteien vereinbarten Lieferungs- oder Zahlungsmodalitäten bieten hierzu keine Gelegenheit (Art. 58 Abs. 3 WKR)